Hundehaltung Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Beschreibung

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_a712a19192b98de46edfd5427b1942e52d0ccdc5dca6bf86ba86f130e770369b

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Bezgenriet (Bezirksamt Bezgenriet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Badstraße 30

    73035 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15205

    E-Mail: bezgenriet@goeppingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bezirksamt Hohenstaufen (Bezirksamt Hohenstaufen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichsdorfstraße 34

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15511

    E-Mail: hohenstaufen@goeppingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bezirksamt Maitis (Bezirksamt Maitis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gmünder Straße 32

    73037 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15611

    E-Mail: maitis@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Faurndau (Bezirksamt Faurndau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 6

    73035 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650 15705

    E-Mail: faurndau@goeppingen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Bezirksamt Bartenbach (Bezirksamt Bartenbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenstraße 5

    73035 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 65015105

    E-Mail: bartenbach@goeppingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Referat Steuern (Referat Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Freihofstraße 46

    73033 Göppingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07161 650-2210

    E-Mail: steuern@goeppingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Voraussetzungen

    • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
    • Sie haben keinen Hund mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Kosten

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en