• Weidenstetten (Landkreis Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg)
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gewährung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

Beschreibung

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

  • mit ihrer Lage umzugehen,
  • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
  • Konflikte selbständig zu lösen.

Online-Dienst

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Ansprechpartner

Fachdienst Soziale Dienste, Familienhilfe (Fachdienst Soziale Dienste, Familienhilfe)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 28 20

89018 Ulm

Hausanschrift

Schillerstraße 30

89077 Ulm

Kontakt

Telefon Festnetz: 0731 185 4397

Fax: 0731 185 4375

E-Mail: sozialedienste@alb-donau-kreis.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt ab , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Abhängig vom Einzelfall.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche konkreten Voraussetzungen vorliegen müssen.

Handlungsgrundlage(n)

Sozialgesetzbuch Achtes Buch

  • § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Rechtsbehelf

Bei der zuständigen Stelle zu erfragen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst dorthin wenden. Die zuständige Stelle beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Sie hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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