Tierquälerei anzeigen
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Beschreibung
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
Online-Dienst
Vorfaelle im Bereich des Tierschutzes anzeigen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Schutzpolizeidirektion Reutlingen (Schutzpolizeidirektion Reutlingen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 19 29
72009 Tübingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Sie wollen eine Lebensmittelprobe im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde abgeben? Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07071-207-3202 . Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Abgabe.) Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de
Telefon Festnetz: 07071 207 3202
erforderliche Unterlagen
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
- der nächsten Polizeidienstelle oder
- dem zuständigen Veterinäramt
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg