Tierquälerei Ahndung

    Tierquälerei anzeigen

    Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
    Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

    Beschreibung

    Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
    Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

    Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
    Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

    Online-Dienst

    Vorfaelle im Bereich des Tierschutzes anzeigen

    ID: L100022_8191462cad8051a4c00340bc2466cd177d8586d99fb066680f31679dbeb16f2d

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schutzpolizeidirektion Reutlingen (Schutzpolizeidirektion Reutlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 60

    72764 Reutlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07121 942 3002

    Fax: 07121 942 1009

    E-Mail: REUTLINGEN.PP.SD@polizei.bwl.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 19 29

    72009 Tübingen

    Hausanschrift

    Wilhelm-Keil-Straße 50

    72072 Tübingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Sie wollen eine Lebensmittelprobe im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde abgeben? Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07071-207-3202 . Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Abgabe.) Mo 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de

    Telefon Festnetz: 07071 207 3202

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Vorfall beobachtet.
    • Sie haben einen begründeten Verdacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:

    • der nächsten Polizeidienstelle oder
    • dem zuständigen Veterinäramt

    Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.

    Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.

    Machen Sie möglichst genaue Angaben über

    • Ort
    • Zeit
    • Art des Vorfalls
    • Ablauf des Vorfalls
    • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
    • beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)

    Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de