Vorfälle im Bereich des Tierschutzes anzeigen
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Beschreibung
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die für den Tierschutz zuständige Behörde ist zur Kontrolle von Tierhaltungen bzw. zur Anordnung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Verstöße befugt.
Online-Dienst
Vorfaelle im Bereich des Tierschutzes anzeigen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Schutzpolizeidirektion Offenburg (Schutzpolizeidirektion Offenburg)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Amtstierärztlicher Dienst (Amtstierärztlicher Dienst)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0781/805-9091
Fax: 0781/805-9093
Internet
erforderliche Unterlagen
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keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Voraussetzungen
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- Sie haben einen Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Lahr/Schwarzwald
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
- der nächsten Polizeidienstelle oder
- dem zuständigen Veterinäramt
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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keine
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg