Tierquälerei Ahndung

    Vorfälle im Bereich des Tierschutzes anzeigen

    Hinweise für Rust

    Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
    Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Rust

    Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
    Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

    Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

    Die für den Tierschutz zuständige Behörde ist zur Kontrolle von Tierhaltungen bzw. zur Anordnung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Verstöße befugt.

    Online-Dienst

    Vorfaelle im Bereich des Tierschutzes anzeigen

    ID: L100022_759e0e46cce4fe0300d21804f76b1ac7581968bce48b70464df0e0dc696e7d78

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schutzpolizeidirektion Offenburg (Schutzpolizeidirektion Offenburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prinz-Eugen-Straße 78

    77654 Offenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781 21-0

    Fax: 0781 21-1490

    E-Mail: OFFENBURG.PP.SD@polizei.bwl.de

    Internet

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    Sprache: de

    Polizeirevier Lahr (Polizeirevier Lahr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 17

    77933 Lahr/Schwarzwald

    Kontakt

    E-Mail: LAHR.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 07821 277-290

    Telefon Festnetz: 07821 277-0

    Internet

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    Sprache: de

    Amtstierärztlicher Dienst (Amtstierärztlicher Dienst)

    Adresse

    Hausanschrift

    Okenstraße 29

    77652 Offenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781/805-9091

    Fax: 0781/805-9093

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rust

    keine

    Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rust

    • Sie haben einen Vorfall beobachtet.
    • Sie haben einen begründeten Verdacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rust

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Rust

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rust

    Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:

    • der nächsten Polizeidienstelle oder
    • dem zuständigen Veterinäramt

    Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.

    Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.

    Machen Sie möglichst genaue Angaben über

    • Ort
    • Zeit
    • Art des Vorfalls
    • Ablauf des Vorfalls
    • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
    • beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)

    Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.

    Fristen

    Hinweise für Rust

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rust

    keine

    Kosten

    Hinweise für Rust

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rust

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de