• Ölbronn-Dürrn (Landkreis Enzkreis, Baden-Württemberg)
Tierquälerei Ahndung

Tierquälerei anzeigen

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Beschreibung

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

Online-Dienst

Tierquälerei anzeigen

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Ansprechpartner

Polizeirevier Pforzheim-Nord (Polizeirevier Pforzheim-Nord)

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstr. 13

75172 Pforzheim

Kontakt

E-Mail: PFORZHEIM-NORD.PREV@polizei.bwl.de

Fax: 07231 186-3250

Telefon Festnetz: 07231 186-3211

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Schutzpolizeidirektion Karlsruhe (Schutzpolizeidirektion Karlsruhe)

Adresse

Hausanschrift

Durlacher Allee 31-33

76131 Karlsruhe

Kontakt

Telefon Festnetz: 0721 666-0

Fax: 0721 666-2150

E-Mail: karlsruhe.pp.sd.fuegr@polizei.bwl.de

Internet

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Verbraucherschutz- und Veterinäramt (Verbraucherschutz- und Veterinäramt)

Adresse

Hausanschrift

Stuttgarter Straße 23

75179 Pforzheim

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit (Bitte vereinbaren Sie vor dem Gang zum Amt telefonisch oder per Mail einen Termin.) Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Künftig ist das Amt nur noch zweimal pro Woche uneingeschränkt ohne Termin geöffnet – dienstags und donnerstags.) Mo 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Di 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 15:30 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.

Kontakt

Telefon Festnetz: 07231 308-9401

Fax: 07231 308-9579

E-Mail: veterinaeramt@enzkreis.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Vorfall beobachtet.
  • Sie haben einen begründeten Verdacht.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:

  • der nächsten Polizeidienstelle oder
  • dem zuständigen Veterinäramt

Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.

Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.

Machen Sie möglichst genaue Angaben über

  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)

Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de