Tierquälerei Ahndung

    Tierquälerei anzeigen

    Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
    Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

    Beschreibung

    Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
    Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

    Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
    Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.

    Online-Dienst

    Tierquälerei anzeigen

    ID: L100022_97ef432b140bd6fb254e4bca3f3403829bd35ab4436840deda8141ae0735c33b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinärabteilung (Veterinärabteilung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 55 20

    69045 Heidelberg

    Hausanschrift

    Bergheimer Straße 69

    69115 Heidelberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 58-17000 und 58-17010

    E-Mail: veterinaeramt@heidelberg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Polizeirevier Heidelberg-Nord (Polizeirevier Heidelberg-Nord)

    Adresse

    Hausanschrift

    Furtwänglerstraße 11

    69121 Heidelberg

    Kontakt

    E-Mail: HEIDELBERG-NORD.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 06221 4569-199

    Telefon Festnetz: 06221 4569-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Polizeirevier Heidelberg-Mitte (Polizeirevier Heidelberg-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Römerstraße 168

    69126 Heidelberg

    Kontakt

    E-Mail: HEIDELBERG-MITTE.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 06221 99-1707

    Telefon Festnetz: 06221 18570

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Polizeirevier Heidelberg-Süd (Polizeirevier Heidelberg-Süd)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgerstraße 47

    69124 Heidelberg

    Kontakt

    E-Mail: HEIDELBERG-SUED.PREV@polizei.bwl.de

    Fax: 06221 3418-199

    Telefon Festnetz: 06221 3418-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Vorfall beobachtet.
    • Sie haben einen begründeten Verdacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:

    • der nächsten Polizeidienstelle oder
    • dem zuständigen Veterinäramt

    Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.

    Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.

    Machen Sie möglichst genaue Angaben über

    • Ort
    • Zeit
    • Art des Vorfalls
    • Ablauf des Vorfalls
    • betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
    • beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)

    Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de