Tierquälerei anzeigen
Hinweise für Stuttgart
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Beschreibung
Hinweise für Stuttgart
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrerArt entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Bestraft wird derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.
Auch wer ein Tier quält, indem er ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder Schmerzen und Leiden, die lange anhalten oder sich wiederholen, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen. Auch wenn Sie einen begründeten Verdacht haben, sollten Sie Anzeige erstatten.
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Ansprechpartner
Polizeirevier 6 Martin-Luther Straße (Polizeirevier 6 Martin-Luther Straße)
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E-Mail: Sicherheit@Stuttgart.de
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stuttgart
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
Voraussetzungen
Hinweise für Stuttgart
- Sie haben einen Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stuttgart
Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Stuttgart
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
- der nächsten Polizeidienstelle oder
- dem zuständigen Veterinäramt
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
- Ort
- Zeit
- Art des Vorfalls
- Ablauf des Vorfalls
- betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden
- beteiligte Personen und Zeugen (wenn bekannt)
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
Fristen
Hinweise für Stuttgart
keine
Bearbeitungsdauer
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keine
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stuttgart
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg