Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Hinweise für Konstanz
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Das Tierschutzheim ist in Konstanz für freilaufende Haustiere zuständig.
Telefon: +49 7531 79547
Mobil: +49 171 2067447
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit / Gewerbewesen (Öffentliche Sicherheit / Gewerbewesen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 7531 900 2709
E-Mail: Gewerbe@konstanz.de
erforderliche Unterlagen
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keine
Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Hinweise für Konstanz
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Fristen
Hinweise für Konstanz
keine
Kosten
Hinweise für Konstanz
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Konstanz
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg