Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Hinweise für Weinsberg
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Beschreibung
Hinweise für Weinsberg
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
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Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Weinsberg
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Voraussetzungen
Hinweise für Weinsberg
keine
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Weinsberg
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Fristen
Hinweise für Weinsberg
keine
Kosten
Hinweise für Weinsberg
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Weinsberg
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg