ausgesetzte oder freilaufende HaustiereOnline erledigen

    Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
    Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen".
    Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt deshalb in der Regel die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_1bc21811b84867b48678ae877af3dbddb773c4d46b2300de026ec266c16a7728

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Urbach (Gemeinde Urbach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Hornschuch-Straße 12

    73660 Urbach

    Postfachadresse

    Postfach 11 40

    73656 Urbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07181 8007-0

    Fax: 07181 8007-50

    E-Mail: info@urbach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
    Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
    Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de