Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Beschreibung

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Kinderreisepass beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 36

    78187 Geisingen

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 36

    78187 Geisingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Fristen

    -

    Bearbeitungsdauer

    -

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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