Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Beschreibung

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Kinderreisepass beantragen

    ID: L100022_cca27656884770b92d4fad6c22f0b15f8dc2816755cdf6dac1c68735aac2e1ed

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    Ansprechpartner

    FB1-Bürgerservice und Touristinformation (FB1-Bürgerservice und Touristinformation)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 25

    78713 Schramberg

    Postfachadresse

    Postfach 80

    78701 Schramberg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungzeiten BTI) Mo 08:00 - 12:15 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 und 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7422 29215

    Fax: +49 7422 29209

    E-Mail: info@schramberg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Fristen

    -

    Bearbeitungsdauer

    -

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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