Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass

    Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:

    Beschreibung

    Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:

    • Reisepass
    • Personalausweis als Passersatz
    • gegebenenfalls Kinderreisepass

    Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass, sofern er noch gültig ist, einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Kinderreisepass

    Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden , kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Unterschied zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

    Im Gegensatz zum Reisepass und Personalausweis enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

    Reisepass

    Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist , wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.

    Personalausweis als Passersatz

    Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.

    Online-Dienste

    Online Terminvergabe im Bürgercentrum

    ID: L100022_6001459-144-null-null-165

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie: Die Online-Terminvergabe gilt nur für Anliegen im Bürgercentrum Pforzheim und nicht für Anliegen, die Sie in den Ortsverwaltungen erledigen möchten.

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    Online Terminvergabe im Bürgercentrum

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    Online Terminvergabe im Bürgercentrum

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Eutingen (Ortsverwaltung Eutingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 93

    75181 Pforzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 39 1072

    Fax: +49 7231 39-1752

    E-Mail: ov-eutingen@pforzheim.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Hohenwart (Ortsverwaltung Hohenwart)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kastanienallee 5

    75181 Pforzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 391380

    Fax: +49 7231 39-1671

    E-Mail: ov-hohenwart@pforzheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Huchenfeld (Ortsverwaltung Huchenfeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Huchenfelder Hauptstraße 129

    75181 Pforzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 391400

    Fax: +49 7231 39-1762

    E-Mail: ov-huchenfeld@pforzheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Büchenbronn (Ortsverwaltung Büchenbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pforzheimer Straße 1

    75180 Pforzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +497231 391150

    Fax: +49 7231 39-1666

    E-Mail: ov-buechenbronn@pforzheim.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Würm (Ortsverwaltung Würm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 8

    75181 Pforzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 39-1320

    Fax: +49 7231 39-1669

    E-Mail: ov-wuerm@pforzheim.de

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    Sprache: de

    Bürgercentrum (Bürgercentrum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Östliche Karl-Friedrich-Straße 2

    75175 Pforzheim

    Großempfängerpostfach

    75158 Pforzheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7231 39 1111

    Fax: +49 7231 39 2801

    E-Mail: buergercentrum@pforzheim.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Fristen

    -

    Bearbeitungsdauer

    -

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en