Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Beschreibung
Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Online-Dienst
Online Termin für das Bürgerbüro buchen (Weinsberg)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Um unsere Kunden besser bedienen zu können, bitten wir ab sofort wieder das Terminsystem im Bürgerbüro zu nutzen. Dadurch können Wartezeiten vermieden werden und man hat in der Regel alle notwendigen Unterlagen dabei. Deshalb ist es ab sofort zwingend erforderlich für das Bürgerbüro einen Termin online, über die städtische Homepage oder telefonisch (07134 512-300) zu vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7134 512300
E-Mail: buergerbuero@weinsberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
-
Voraussetzungen
-
Rechtsgrundlage(n)
- § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe
Rechtsbehelf
-
Verfahrensablauf
-
Fristen
-
Bearbeitungsdauer
-
Kosten
-
Hinweise (Besonderheiten)
Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg