Kinderreisepass Ausstellung erstmalig

    Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Beschreibung

    Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

    Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

    Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_d7774843c9db319aebad83ae5198bd70941a80f278e224d28c31952adcafe1e8

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Melde- und Passwesen (Melde- und Passwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 4

    73113 Ottenbach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 11:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: holtz@ottenbach.de

    E-Mail: samer@ottenbach.de

    Telefon Festnetz: 07165912910

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -

    Voraussetzungen

    -

    Rechtsgrundlage(n)

    Passgesetz (PassG)

    • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

    Rechtsbehelf

    -

    Verfahrensablauf

    -

    Fristen

    -

    Bearbeitungsdauer

    -

    Kosten

    -

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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