Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Hinweise für Leutenbach
Beschreibung
Hinweise für Leutenbach
Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Online-Dienst
Vaterschaftsanerkennung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amtsgericht Waiblingen (Amtsgericht Waiblingen)
Adresse
Lieferanschrift
71328 Waiblingen
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07151/9550
Fax: 07151/58463
E-Mail: poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de
De-Mail: ag-waiblingen@egvp.de-mail.de
Internet
Kreisjugendamt (Kreisjugendamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07151 501 1286
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leutenbach
- für die Erklärung des Vaters:
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- Geburtsurkunde des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
- für die Zustimmung der Mutter:
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
- für weitere Zustimmungserklärungen (z.B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
- Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
- beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Leutenbach
- Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
- Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
- Jeder Beteiligter und jede Beteiligte ist persönlich anwesend.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Leutenbach
Sie sind gemäß § 15 DSGVO berechtigt, von der Gemeinde Leutenbach jederzeit umfangreiche Auskunftserteilungen zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen.
Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann der Antrag nicht entgegengenommen werden. Eine Antragsbearbeitung kann somit nicht erfolgen.
Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Leutenbach die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Leutenbach übermitteln.
Sollte sich die gewünschte Löschung oder der Widerruf auf personenbezogene Daten beziehen, die ein bestehendes Vertragsverhältnis zwingend erforderlich sind, kann dieses nicht fortgeführt werden und erlischt somit.
Verfahrensablauf
Hinweise für Leutenbach
Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf.
Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.
Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.
Steht der Mutter die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, bestimmt der gesetzliche Vertreter (z.B. Vormund oder Pfleger). Volljährige Kinder bestimmen selbst.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der zuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen in einer öffentlichen Urkunde zusammen. Sie erhalten davon eine beglaubigte Kopie.
Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über
- die Anerkennung der Vaterschaft und
- die Zustimmungserklärung der Mutter.
Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer Anerkennung nach der Geburt stellt das Standesamt am Geburtsort des Kindes eine neue Geburtsurkunde aus.
Fristen
Hinweise für Leutenbach
Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.
Kosten
Hinweise für Leutenbach
beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei
beim Notar oder Amtsgericht: kostenpflichtig
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leutenbach
Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg