Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung BeurkundungOnline erledigen

    Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

    Hinweise für Leutenbach

    Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Leutenbach

    Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

    Online-Dienst

    Vaterschaftsanerkennung

    ID: L100022_454fe14de3045b33b04a3a53bf4443c0ae89038872ec955a14a69cf22dbd1ac1

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    Amtsgericht Waiblingen (Amtsgericht Waiblingen)

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    Lieferanschrift

    71328 Waiblingen

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 48

    71332 Waiblingen

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    Landratsamt Rems-Murr-Kreis (Landratsamt Rems-Murr-Kreis)

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    Hausanschrift

    Alter Postplatz 10

    71332 Waiblingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07151/501-0

    Fax: 07151/501-1525

    E-Mail: info@rems-murr-kreis.de

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    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    71397 Leutenbach

    Postfachadresse

    Postfach 20

    71395 Leutenbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07195 189 36

    Fax: 07195 189 30

    E-Mail: standesamt@leutenbach.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leutenbach

    • für die Erklärung des Vaters:
      • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
      • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
    • für die Zustimmung der Mutter:
      • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
      • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (z.B. Mutterpass)
      • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
    • für weitere Zustimmungserklärungen (z.B. von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
      • Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
      • beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
      • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter

    Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leutenbach

    • Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
    • Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
    • Jeder Beteiligter und jede Beteiligte ist persönlich anwesend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Leutenbach

    Sie sind gemäß § 15 DSGVO berechtigt, von der Gemeinde Leutenbach jederzeit umfangreiche Auskunftserteilungen zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen.

    Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann der Antrag nicht entgegengenommen werden. Eine Antragsbearbeitung kann somit nicht erfolgen.

    Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Leutenbach die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

    Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde Leutenbach übermitteln.

    Sollte sich die gewünschte Löschung oder der Widerruf auf personenbezogene Daten beziehen, die ein bestehendes Vertragsverhältnis zwingend erforderlich sind, kann dieses nicht fortgeführt werden und erlischt somit.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leutenbach

    Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der zuständigen Stelle erklären, die öffentliche Urkunden ausstellen darf.

    Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.

    Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.

    Steht der Mutter die elterliche Sorge für das Kind nicht zu, bestimmt der gesetzliche Vertreter (z.B. Vormund oder Pfleger). Volljährige Kinder bestimmen selbst.

     

    Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der zuständigen Stelle fasst Ihre Erklärung und die Zustimmungen in einer öffentlichen Urkunde zusammen. Sie erhalten davon eine beglaubigte Kopie.

    Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über

    • die Anerkennung der Vaterschaft und
    • die Zustimmungserklärung der Mutter.

    Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer Anerkennung nach der Geburt stellt das Standesamt am Geburtsort des Kindes eine neue Geburtsurkunde aus.

    Fristen

    Hinweise für Leutenbach

    Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.

    Kosten

    Hinweise für Leutenbach

    beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei

    beim Notar oder Amtsgericht: kostenpflichtig

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leutenbach

     

    Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de