Reisepass Ersatz wegen VerlustOnline erledigen

    Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen

    Hinweise für Wiesloch

    Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

    Beschreibung

    Hinweise für Wiesloch

    Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Passbehörde schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Passbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderreisepass.

    Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

    • in das nicht zur EU gehörende Ausland reisen wollen oder
    • Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Personalausweises erfüllen können.

    In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.

    Tipp: Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen (Express-)Reisepasses ein Reisedokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

    Die Passbehörde wird die Polizei über den Verlust Ihres Passes informieren. Einen Diebstahl können Sie auch selbst direkt bei der Polizei melden.

    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe Bürgerbüro Wiesloch

    ID: L100022_6004075-6012585-1269-6004333-29

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 13

    69168 Wiesloch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06222 84 4444

    Fax: 06222 84 4309

    E-Mail: buergerbuero@wiesloch.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Wiesloch (Stadt Wiesloch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 13

    69168 Wiesloch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06222 84 1

    Fax: 06222 84 4189

    E-Mail: info@wiesloch.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wiesloch

    Sofern Sie im Zuge der Verlustmeldung ein neues Dokument beantragen möchten, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung " Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen". Bei einer späteren Beantragung eines neuen Dokuments ist zusätzlich die Verlustbescheinigung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wiesloch

    Verlust des Reisepasses

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wiesloch

    Passgesetz (PassG)

    • § 4 Passmuster
    • § 6 Ausstellung eines Passes
    • § 15 Pflichten des Passinhabers

    Passverordnung (PassV)

    • § 15 Gebühren

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Wiesloch

    Für die Beantragung eines neuen Reisepasses:

    Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wiesloch

    Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Wohnsitzes oder der Polizei erstatten.

    Die Passbehörde erstellt Ihnen auf Wunsch eine Verlustbescheinigung und informiert unverzüglich die Polizei über den Verlust oder Diebstahl des Dokuments, damit eine Speicherung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.

    Sofern nicht die ausstellende Passbehörde die Verlustanzeige entgegen nimmt, wird auch die ausstellende Passbehörde über den Verlust unterrichtet.

    Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Pass beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

    Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen, jeweils ein flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

    Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

    Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Reisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

    Wenn Sie das Wiederauffinden Ihres Passes anzeigen, informiert die Passbehörde darüber die Polizei, damit die Löschung im INPOL-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Hinweise für Wiesloch

    • Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
    • Neuantrag des Reisepasses: nach Bedarf oder schnellstmöglich, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen

    Bearbeitungsdauer

    Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Wiesloch

    • Reisepass mit 32 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50
    • Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00):
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 82,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 59,50
    • Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 92,00 / EUR 114,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 69,50 / EUR 91,50
    • vorläufiger Reisepass: EUR 26,00
    • Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
    • Kinderreisepass: EUR 13,00 Euro
      • Verlängerung oder Aktualisierung: EUR 6,00
    • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
    • Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 21,00 (Zuschlag)
    • Antragstellung auf vorläufigen Reisepass/Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft/konsularischen Vertretung, zum Beispiel für Deutsche im Ausland beziehungsweise bei Passverlust: EUR 13,00 (Zuschlag)

    FAQ-Liste zum Thema Reisepass

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wiesloch

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de