Reisepass - Verlust melden
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Haben Sie Ihren Personalausweis verloren? Dann melden Sie sich umgehend per E-Mail, Fax oder Telefon bei uns, damit wir die Verlustmeldung aufnehmen und an die Kriminalpolizei übermitteln könne. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
Online-Dienst
Ausweis - Verlust melden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgerbüro Poppenweiler (Bürgerbüro Poppenweiler)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bürgerbüro Neckarweihingen (Bürgerbüro Neckarweihingen)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 249
71602 Ludwigsburg
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
Verlustanzeige: keine
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
Sie haben Ihren Reisepass verloren.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Für die Beantragung eines neuen Reisepasses:
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigsburg
Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der Passbehörde Ihres Wohnsitzes oder der Polizei erstatten. Die Passbehörde erstellt eine Verlustanzeige.
Fristen
Hinweise für Ludwigsburg
- Verlustanzeige: sofort nach Bekanntwerden des Verlusts
Bearbeitungsdauer
Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
Hinweise für Ludwigsburg
Verlustanzeige: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihren Reisepass wieder auffinden, kann er erst nach der Anzeige des Wiederauffindens in der Passbehörde weiter genutzt werden.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Um Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub zu vermeiden, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg