Hausmüll entsorgen
Hinweise für Großrinderfeld
Beschreibung
Hinweise für Großrinderfeld
Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.
Beispiele für Restmüllabfälle sind:
- Babywindeln
- Putzlappen
- Stifte
- Haar- und Zahnbürsten
- Knochenreste
- Staubsaugermüll
- Regenschirme
Online-Dienst
Abfallkalender des Main-Tauber-Kreises
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis)
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Großrinderfeld
Keine.
Voraussetzungen
Hinweise für Großrinderfeld
Nach § 3 der Abfallsatzung des Main-Tauber-Kreises muss jeder Haushalt an die öffentliche Entsorgung angeschlossen sein. Dazu braucht jeder Haushalt einen ausreichenden Restmülleimer und die Jahresgebühr muss bezahlt werden. Die Restmülltonne wird Ihnen kostenfrei vom Landkreis zur Verfügung gestellt, sie bleibt aber im Eigentum des Landkreises.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Rechtliche Grundlage ist die Abfallwirtschaftssatzung.
Verfahrensablauf
Hinweise für Großrinderfeld
Haben Sie eine Restmülltonne bestellt und die Jahresgebühr bezahlt, wird Ihr Restmüllabfall zu den im Abfallkalender genannten Terminen abgefahren. Anstelle der Jahresgebührenmarke erhält jeder Haushalt ab 2020 jährlich einen Gebührenbescheid und hat diesen zu bezahlen.
Zur An-, Um-, Abmeldung oder Änderung einer Restmülltonne verwenden Sie bitte das hierzu zur Verfügung stehende Formular. Das Formular muss unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis gesendet werden. Wichtig: Bei Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung / Änderungen können wir Ihre Daten erst bearbeiten, wenn Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet haben, da uns die Daten elektronisch übermittelt werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann nur im Original angenommen werden. Außerdem können Sie gegebenenfalls bei Änderung Ihres Biomülltonnenbedarfs eine Erstattung der Abfallgebühr beantragen. Verwenden Sie hierfür ebenfalls das zutreffende Formular.
Der Behälter ist am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens um 6.00 Uhr zur Abholung am Rande des Gehwegs oder Straßenrand bereitzustellen. Der Inhalt der Restmülltonne wird vierwöchentlich eingesammelt.
Fallen vorübergehend so viele Abfälle an, dass sie in den zugelassenen Abfallbehältern nicht untergebracht werden können, so dürfen neben den Abfallbehältern auch Abfallsäcke verwendet werden. Die Abfallsäcke können nur bei den vom Landkreis beauftragten Vertriebsstellen gekauft werden.
Fristen
Hinweise für Großrinderfeld
Keine.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Großrinderfeld
Der Abholrythmus für Restmüll ist in der Regel vierwöchentlich.
Kosten
Hinweise für Großrinderfeld
Die Jahresgebühr wird nach der Größe des Abfallbehälters bemessen. Sie beträgt jährlich
- für Restmüllbehälter
- 60 Liter Füllraum 77,00 Euro
- 80 Liter Füllraum 100,00 Euro
- 120 Liter Füllraum 144,00 Euro
- 240 Liter Füllraum 290,00 Euro
- für Restmüllcontainer mit 770 Liter Füllraum
- bei 4-wöchentlicher Abholung 930,00 Euro
- bei 2-wöchentlicher Abholung 1.856,00 Euro
- bei wöchentlicher Abholung 3.708,00 Euro
- für Restmüllcontainer mit 1100 Liter Füllraum
- bei 4-wöchentlicher Abholung 1.326,00 Euro
- bei 2-wöchentlicher Abholung 2.650,00 Euro
- bei wöchentlicher Abholung 5.294,00 Euro
- für Restmüllcontainer mit 3000 Liter Füllraum
- bei 4-wöchentlicher Abholung 3.600,00 Euro
- bei 2-wöchentlicher Abholung 7.214,00 Euro
- bei wöchentlicher Abholung 14.431,00 Euro
Die Gebühr für die vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke beträgt je Sack mit 60 Liter Füllraum 5,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Großrinderfeld
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg