Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
In den §§ 70-74 SGB XII sind die sogenannten Hilfen in anderen Lebenslagen geregelt. Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen folgende Einzelleistungen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - Wohnungssicherung (§ 70 SGB XII)
- Altenhilfe (§ 71 SGB XII)
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII)
- Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)
Wenn jemand stirbt und bestattet werden muss, müssen Sie als angehörige Person für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten vorerst übernehmen. Hierzu können Sie die Übernahme der Bestattungskosten (Bestattungskostenhilfe) beantragen.
Zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet sind nacheinander:
- vertraglich Verpflichtete (z.B. bei einer Bestattungsvorsorgevereinbarung)
- der Erbe/Erbin und bei einer Erbengemeinschaft jeder Miterbe/Miterbin
- Unterhaltsverpflichtete
- bestattungspflichtige Personen gemäß Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes oder, wenn es so ein Gesetz nicht gibt, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wenn Sie die Bestattung veranlasst haben, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein, haben Sie einen Ausgleichsanspruch gegen den oder die Verpflichteten.
Es ist ratsam, sich vor Auftragserteilung einer Bestattung vom Sozialamt beraten zu lassen.
Online-Dienst
Bestattungskostenhilfe beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Allgemeine Sozialleistungen (Allgemeine Sozialleistungen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Die allgemeinen Öffnungszeiten beziehen sich auf persönliche Termine vor Ort. Darüber hinaus sind weitere Termine nach Vereinbarung möglich.) Mo 10:00 - 11:30 Uhr Di 10:00 - 11:30 Uhr Mi geschlossen Do 15:30 - 17:30 Uhr Fr geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7131 56 3733
erforderliche Unterlagen
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Nachweise der verstorbenen Person:
- Sterbeurkunde
- Aufstellung des Nachlasses mit Nachweisen (vor allem: lückenlose Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Geldanlagen, Wohneigentum, Versicherungssumme von Lebensversicherungen, Zeitwert des Kraftfahrzeugs, Bausparguthaben und Ähnliches)
- falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
- ggf. Nachweise zum Leistungsbezug
- Aufstellung der möglichen Erbinnen und Erben und Familienangehörigen der verstorbenen Person (Ehefrau/Ehemann, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern, Partner*innen in eheähnlicher Gemeinschaft, eingetragene Lebenspartner*innen, sonstige Erbinnen und Erben)
Nachweise der antragstellenden Person (und allen weiteren Haushaltsangehörigen):
- Vermögensnachweise sowie Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Nachweise der monatlichen Belastungen (auch: Mietvertrag und ggf. letzte Mieterhöhungserklärung)
- Erbschein oder ggf. Bescheinigung des Amtsgerichts bzgl. einer möglichen Erbausschlagung
- ggf. Nachweise zu den Bestattungskosten
Voraussetzungen
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- Sie sind zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
- Die verstorbene Person hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen.
- Sie können die Kosten der Bestattung nicht aus eigenen Mitteln tragen.
- Die Kosten sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen.
Berücksichtigt werden nur die Kosten für ein ortsüblich einfaches, aber würdiges Begräbnis oder für eine solche Feuerbestattung. Beispielsweise gehören dazu die Kosten für den Sarg oder eine Urne, ein Leichenhaus und Grabgebühren sowie Kosten für das Anlegen des Grabes.
Nicht berücksichtigt werden unter anderem Kosten für die laufende Grabpflege und für Trauerkleidung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.
Verfahrensablauf
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Sie müssen die Übernahme der Bestattungskosten schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Dort können Sie sich auch beraten lassen und den Antrag ausfüllen.
Die zuständige Stelle prüft bei den Bestattungspflichtigen, ob die Kosten der Bestattung nicht aus deren eigenem Einkommen und Vermögen getragen werden können. Dabei muss ein vorhandener Nachlass für die Bestattungskosten eingesetzt werden.
Stimmt die zuständige Stelle Ihrem Antrag zu, erfolgt die Zahlung entweder an Sie selbst oder mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis direkt an das Bestattungsunternehmen.
Fristen
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Sie können den Antrag vor oder nach der Bestattung stellen. Besprechen Sie nach Möglichkeit eine Übernahme der Kosten schon vorher mit der zuständigen Stelle.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg