Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Ravensburg

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ravensburg

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

    Online Hund an-/abmelden

    ID: L100022_6001615-6001791-null-null-965

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Ravensburg (Zentraler Posteingang) (Stadt Ravensburg (Zentraler Posteingang))

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 26

    88212 Ravensburg

    Postfachadresse

    Postfach 21 80

    88191 Ravensburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0751/82-0

    E-Mail: rathaus@ravensburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadtkämmerei, Abteilung Abgaben (Stadtkämmerei, Abteilung Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolfstraße 22

    88214 Ravensburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0751 821587

    E-Mail: stadtkaemmerei@ravensburg.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ravensburg

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ravensburg

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ravensburg

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ravensburg

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Ravensburg

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Ravensburg

    Steuersätze pro Kalenderjahr:

    • Ersthund 108 Euro
    • Zweithund und jeder weitere Hund 216 Euro
    • Zwingersteuer (bis zu 5 Hunde) 324 Euro
    • Kampfhund (Ersthund) 540 Euro
    • Zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.080 Euro

    Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen (5,00 €) ausgehändigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ravensburg

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en