Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Ravensburg
Beschreibung
Hinweise für Ravensburg
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ravensburg (Zentraler Posteingang) (Stadt Ravensburg (Zentraler Posteingang))
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 80
88191 Ravensburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0751/82-0
E-Mail: rathaus@ravensburg.de
Internet
Stadtkämmerei, Abteilung Abgaben (Stadtkämmerei, Abteilung Abgaben)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0751 821587
E-Mail: stadtkaemmerei@ravensburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ravensburg
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Ravensburg
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ravensburg
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Steuersätze pro Kalenderjahr:
- Ersthund 108 Euro
- Zweithund und jeder weitere Hund 216 Euro
- Zwingersteuer (bis zu 5 Hunde) 324 Euro
- Kampfhund (Ersthund) 540 Euro
- Zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.080 Euro
Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen (5,00 €) ausgehändigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ravensburg
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg