• Ravensburg (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Hundesteuer Anmeldung

Hundesteuer - Hund anmelden

Hinweise für Ravensburg

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Beschreibung

Hinweise für Ravensburg

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Online-Dienst

Online Hund an-/abmelden

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Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Stadt Ravensburg (Zentraler Posteingang) (Stadt Ravensburg (Zentraler Posteingang))

Adresse

Hausanschrift

Marienplatz 26

88212 Ravensburg

Postfachadresse

Postfach 21 80

88191 Ravensburg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0751/82-0

E-Mail: rathaus@ravensburg.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Stadtkämmerei, Abteilung Abgaben (Stadtkämmerei, Abteilung Abgaben)

Adresse

Hausanschrift

Rudolfstraße 22

88214 Ravensburg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0751 821587

E-Mail: stadtkaemmerei@ravensburg.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Ravensburg

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Hinweise für Ravensburg

Sie halten einen Hund.

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise für Ravensburg

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Verfahrensablauf

Hinweise für Ravensburg

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Hinweise für Ravensburg

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Kosten

Hinweise für Ravensburg

Steuersätze pro Kalenderjahr:

  • Ersthund 108 Euro
  • Zweithund und jeder weitere Hund 216 Euro
  • Zwingersteuer (bis zu 5 Hunde) 324 Euro
  • Kampfhund (Ersthund) 540 Euro
  • Zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.080 Euro

Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen (5,00 €) ausgehändigt.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Ravensburg

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en