Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

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    Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

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    Ansprechpartner

    Stadt Leutkirch im Allgäu (Stadt Leutkirch im Allgäu)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 60

    88292 Leutkirch im Allgäu

    Lieferanschrift

    Marktstraße 26

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Hausanschrift

    Marktstraße 26

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07561/87-0

    Fax: 07561/87-194

    E-Mail: info@leutkirch.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Steuern und Abgaben, Friedhofsverwaltung (Steuern und Abgaben, Friedhofsverwaltung)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Gänsbühl 1

    88299 Leutkirch im Allgäu

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Für den ersten Hund: 96,00€;

    Für jeden weiteren Hund 192,00€

    Kampfhund ohne Wesenstest 1.200,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leutkirch im Allgäu

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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