Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Aitrach

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aitrach

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Aitrach (Gemeinde Aitrach)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 52

    88319 Aitrach

    Hausanschrift

    Schwalweg 10

    88319 Aitrach

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@aitrach.de

    Fax: 07565/5213

    Telefon Festnetz: 07565/9800-0

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aitrach

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aitrach

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aitrach

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Aitrach

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Aitrach

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Aitrach

    66 € für den Ersthund
    132 € für Zweithund usw.
    600 € für Kampfhunde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aitrach

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en