Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Isny im Allgäu
Beschreibung
Hinweise für Isny im Allgäu
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Isny im Allgäu
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Isny im Allgäu
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Isny im Allgäu
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Isny im Allgäu
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Isny im Allgäu
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Isny im Allgäu
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 81,00 Euro. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
(2) Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 162,00 Euro.
(3) Hält ein Hundehalter einen Hund, der nach der Polizeiverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg und des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 (GBI. S. 574) in der jeweils gültigen Fassung als Kampfhund oder gefährlicher Hund eingestuft wird, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz auf 600,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Isny im Allgäu
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg