Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Überlingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Überlingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Online-Anmeldung oder -Abmeldung eines Hundes für die Hundesteuer

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Stadt Überlingen (Stadt Überlingen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 18 63

    88662 Überlingen

    Hausanschrift

    Münsterstraße 15-17

    88662 Überlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07551 / 99-0 oder 115 ( Ihre Behördenrufnummer )

    Fax: 07551 / 99-1411

    E-Mail: rathaus@ueberlingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Steuern (Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Christophstraße 1

    88662 Überlingen

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Überlingen

    Die Anmeldung ist bei der Abteilung Kämmerei & Controlling, Sachgebiet Steuern, schriftlich oder elektronisch vorzunehmen. Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Überlingen

    Der Hundesteuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. Man ist Halter eines Hundes, wenn man diesen im eigenen Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb zum Zweck der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.

    Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten von allen Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Überlingen

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Überlingen

    Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Überlingen

    Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder online anmelden.

    Unter dem folgenden Link können Sie die Anmeldung oder Abmeldung zur Hundesteuer angeben und an die Gemeinde senden:

    https://formulare.virtuelles-rathaus.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6103bb17e52091448e091912

    Fristen

    Hinweise für Überlingen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Steuerpflicht beginnt frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird

    Kosten

    Hinweise für Überlingen

    Die Steuerpflicht beginnt in dem Monat, der auf den Beginn der Haltung des Hundes folgt bzw. ab dem Monat, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird als solche immer für das ganze bzw. restliche Kalenderjahr (im Voraus) erhoben. Bei Abmeldung wird der entsprechende Teilbetrag gutgeschrieben und zurückerstattet.

    In Überlingen gelten gem. der Hundesteuersatzung folgende Steuersätze:

    Anzahl der Hunde (im Haushalt)

    Kosten (im Kalenderjahr)

    für den ersten Hund

    108 Euro

    für jeden weiteren Hund

    216 Euro

    für Zwinger bis 5 Hunde

    324 Euro

    pro Zwinger bis zu 5 weitere Hunde

    jeweils 648 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Überlingen

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine Ordnungswidrigkeit ist jeder Verstoß gegen die Meldepflichten des § 10 und gegen die Regelungen bzgl. der Steuermarken in § 11 der Satzung der Stadt Überlingen.

    Insbesondere:

    -der Hund wird nicht oder erst später als nach einem Monat angemeldet

    -der Hund wird nicht oder erst später als nach einem Monat abgemeldet

    -der Wegfall eines Steuerbefreiungs- oder –ermäßigungsgrundes wird nicht oder erst später als nach einem Monat gemeldet

    - der Hund trägt keine Marke beim Aufenthalt außerhalb des eigenen Grundstücks.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en