Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Überlingen
Beschreibung
Hinweise für Überlingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online-Dienste
Online-Anmeldung oder -Abmeldung eines Hundes für die Hundesteuer
Online erledigen
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Ansprechpartner
Stadt Überlingen (Stadt Überlingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 18 63
88662 Überlingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07551 / 99-0 oder 115 ( Ihre Behördenrufnummer )
Fax: 07551 / 99-1411
E-Mail: rathaus@ueberlingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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Die Anmeldung ist bei der Abteilung Kämmerei & Controlling, Sachgebiet Steuern, schriftlich oder elektronisch vorzunehmen. Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Überlingen
Der Hundesteuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. Man ist Halter eines Hundes, wenn man diesen im eigenen Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb zum Zweck der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten von allen Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Überlingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Überlingen vom 19.11.1996 in der Fassung vom 09.11.2011.
Rechtsbehelf
Hinweise für Überlingen
Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Überlingen
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder online anmelden.
Unter dem folgenden Link können Sie die Anmeldung oder Abmeldung zur Hundesteuer angeben und an die Gemeinde senden:
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Steuerpflicht beginnt frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird
Kosten
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Die Steuerpflicht beginnt in dem Monat, der auf den Beginn der Haltung des Hundes folgt bzw. ab dem Monat, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird als solche immer für das ganze bzw. restliche Kalenderjahr (im Voraus) erhoben. Bei Abmeldung wird der entsprechende Teilbetrag gutgeschrieben und zurückerstattet.
In Überlingen gelten gem. der Hundesteuersatzung folgende Steuersätze:
Anzahl der Hunde (im Haushalt)
Kosten (im Kalenderjahr)
für den ersten Hund
108 Euro
für jeden weiteren Hund
216 Euro
für Zwinger bis 5 Hunde
324 Euro
pro Zwinger bis zu 5 weitere Hunde
jeweils 648 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Überlingen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Eine Ordnungswidrigkeit ist jeder Verstoß gegen die Meldepflichten des § 10 und gegen die Regelungen bzgl. der Steuermarken in § 11 der Satzung der Stadt Überlingen.
Insbesondere:
-der Hund wird nicht oder erst später als nach einem Monat angemeldet
-der Hund wird nicht oder erst später als nach einem Monat abgemeldet
-der Wegfall eines Steuerbefreiungs- oder –ermäßigungsgrundes wird nicht oder erst später als nach einem Monat gemeldet
- der Hund trägt keine Marke beim Aufenthalt außerhalb des eigenen Grundstücks.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg