Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Owingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Owingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Owingen finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

    ID: L100022_a01e6e0e0dc9857af0a1b9cec668e498cd329516414dace8a82bce8cdc2b7faa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt (Bauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 35

    88696 Owingen

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Owingen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Owingen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Owingen

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Owingen

    .

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Owingen

    Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder online anmelden. Den Online-Dienst finden Sie auf dieser Seite. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer".

    Fristen

    Hinweise für Owingen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Owingen

    Für den ersten Hund: 96,00 € Für jeden weiteren Hund: 192,00 € Für den ersten Kampfhund: 600,00 € Für jeden weiteren Kampfhund: 1200,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Owingen

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en