Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Owingen
Beschreibung
Hinweise für Owingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Owingen finden Sie hier.
Online-Dienst
Hund anmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Owingen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Owingen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Owingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Rechtsbehelf
Hinweise für Owingen
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Verfahrensablauf
Hinweise für Owingen
Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder online anmelden. Den Online-Dienst finden Sie auf dieser Seite. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer".
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Owingen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Owingen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg