Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Tettnang
Beschreibung
Hinweise für Tettnang
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Steuern & Abgaben (Sachgebiet Steuern & Abgaben)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Gertrud.Graf@tettnang.de
Telefon Festnetz: 07542 510 303
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tettnang
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Tettnang
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tettnang
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Tettnang
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Tettnang
Ersthund: 96,00 €
Zweithund: 192,00 €
Dritthund: 192,00 €
Bitte füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und senden uns es mit Originalunterschrift an die im Dokument angegebene Adresse.
Weitere Details zur Hundesteuer finden Sie in unserer Hundesteuersatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tettnang
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg