Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Biberach an der Riß (Stadt Biberach an der Riß)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7/1

    88400 Biberach an der Riß

    Lieferanschrift

    Marktplatz 7/1

    88396 Biberach an der Riß

    Postfachadresse

    Postfach 17 57

    88396 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07351 51-0

    Fax: 07351 51-492

    E-Mail: info@biberach-riss.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Steuern und Beteiligungen (Steuern und Beteiligungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinring 56

    88400 Biberach an der Riß

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 254

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 278

    Telefon Festnetz: +49 7351 51 432

    Fax: +49 7351 51 810

    E-Mail: steuern@bibrach-riss.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 120,00 EUR. Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 780,00 EUR.

    Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 EUR, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf je 1.560,00 EUR. Für einen Zuchtzwinger (bis 5 Hunde) fallen 360 EUR Steuern an.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Biberach an der Riß

    Ergänzende Hinweise zu den Fristen zur Anmeldung zur Hundesteuer

    Hundewelpen sind im Alter von drei Monaten steuerpflichtig und ebenfalls fristgerecht anzumelden.

    Ergänzende Hinweise zur Befreiung von der Hundesteuer

    Die Stadt Biberach gewährt Steuerbefreiungen für:

    • Hunde von hilfsbedürftigen Personen (Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG", oder "H"),
    • geprüfte Rettungshunde
    • beim Landesjagdverband gelistete Nachsuchenhunde

    Für Hunde aus dem Kreistierheim Biberach wird im ersten Jahr der Hundehaltung eine Steuerermäßigung von 25 % der Jahressteuer gewährt.

    Bitte nehmen Sie evtl. Steuerbefreiungs- oder Steuerermäßigungsgründe unter Punkt 3. Ergänzungen" in Ihre Anmeldung mit auf und füllen Sie das weitere Formular „Antrag auf Nichtbesteuerung der Hundehaltung (Hundesteuerbefreiung)“ aus und reichen Sie dieses mit ein. Gerne können Sie sich über die genauen Details bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in informieren.

     

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en