Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Biberach an der Riß
Beschreibung
Hinweise für Biberach an der Riß
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Biberach an der Riß (Stadt Biberach an der Riß)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 17 57
88396 Biberach an der Riß
Kontakt
Internet
Steuern und Beteiligungen (Steuern und Beteiligungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7351 51 254
Telefon Festnetz: +49 7351 51 278
Telefon Festnetz: +49 7351 51 432
Fax: +49 7351 51 810
E-Mail: steuern@bibrach-riss.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Biberach an der Riß
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Biberach an der Riß
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Biberach an der Riß
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Biberach an der Riß
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Biberach an der Riß
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Biberach an der Riß
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 120,00 EUR. Für das Halten eines Kampfhundes beträgt der Steuersatz 780,00 EUR.
Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 240,00 EUR, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf je 1.560,00 EUR. Für einen Zuchtzwinger (bis 5 Hunde) fallen 360 EUR Steuern an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg