Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern, Beiträge und weitere Abgaben (Steuern, Beiträge und weitere Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    89134 Blaustein

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Rathaus Blaustein mit Bürgerservice ohne Termin) Mo 09:00 - 12:00 Uhr ohne Termin Di 09:00 - 12:00 Uhr ohne Termin Mi geschlossen Do 14:00 - 18:00 Uhr ohne Termin Fr geschlossen Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten Bürgerservice mit Termin) Mo 14:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin Di 09:00 - 12:00 Uhr Besuch ohne Termin möglich Mi 08:00 - 12:00 nur mit Termin und 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Besuch ohne Termin möglich Fr 08:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en