Hundesteuer AnmeldungOnline erledigen

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Ulm

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

    ID: L100022_ff552e9654bf4c0a1dd523fe42d09ca6489081beca1f32bd78dfefa28346701a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hundesteuer (Hundesteuer)

    Adresse

    Hausanschrift

    Donaustraße 5

    89073 Ulm

    Kontakt

    E-Mail: steuern@ulm.de

    Fax: +49 731 161 1654

    Telefon Festnetz: +49 731 161 2276

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    Gefährliche Hunde

    Bei der Festsetzung der Hundesteuer spielt die Rasse, sowie auch die Größe eines Hundes im Stadtgebiet Ulm keine Rolle. Jeder Hund wird mit demselben Steuersatz besteuert.
    Dies gilt auch für gefährliche Hunde bzw. sogenannte Kampfhunde. Informationen zur Haltung eines Kampfhundes, insbesondere zur Beantragung einer Erlaubnis, finden Sie hier.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.

    Als Halter gilt auch, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat.

    Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ulm ( Hundesteuersatzung) vom 16.10.1996 in der Fassung vom 24.06.2020.

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    Kein Rechtsbehelf vorhanden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Sie können Ihren Hund persönlich, schriftlich oder mit unserem Online-Dienst anmelden.

    Steuermarke
    Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Ulm bleibt, ausgegeben. In der Regel erhalten Sie die Hundesteuermarke zusammen mit dem Hundesteuer-Bescheid.

    Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig.

    Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.

    Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 Euro ausgehändigt. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wieder gefundene Marke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind

    Die Steuerpflicht beginnt frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hundesteuersätze bei der Stadt Ulm:

    • Ersthund: 108 Euro
    • Jeder weiterer Hund: 216 Euro
    • Zwingersteuer - bis zu 5 Hunden: 324 €
    • Zwingersteuer - bei 6 bis 10 Hunden: 648 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en