Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Meßstetten
Beschreibung
Hinweise für Meßstetten
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Abgaben und Beiträge (Sachgebiet Abgaben und Beiträge)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Das Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) und die Infothek sind darüber hinaus montags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgängig geöffnet. und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Meßstetten
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Meßstetten
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Meßstetten
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Meßstetten
Hundesteuer: 86,00 EUR pro Jahr (für den 1. Hund), 168,00 EUR für den zweiten und jeden weiteren Hund.
Kampfhunde: 780,00 EUR pro Jahr.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich beim Steueramt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Meßstetten
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg