Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Rottenburg am Neckar
Beschreibung
Hinweise für Rottenburg am Neckar
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Abteilung Rechnungswesen und Steuern (Abteilung Rechnungswesen und Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Rottenburg am Neckar
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rottenburg am Neckar
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 132,00 € und für Kampfhunde 660,00 €. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der
Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264,00 € und für jeden zweiten und weiteren Kampfhund auf 1.320,00 €.
Hierbei bleiben nach § 6 der Satzung
über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)der Stadt Rottenburg am Neckar steuerfreie Hunde außer Betracht.
Hinweise (Besonderheiten)
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Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg