Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Rottenburg am Neckar

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rottenburg am Neckar

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Rechnungswesen und Steuern (Abteilung Rechnungswesen und Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 18

    Postfach 29

    72108 Rottenburg am Neckar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07472165212

    Fax: 07472165416

    E-Mail: steuern@rottenburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rottenburg am Neckar

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rottenburg am Neckar

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rottenburg am Neckar

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rottenburg am Neckar

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Rottenburg am Neckar

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Rottenburg am Neckar

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 132,00 € und für Kampfhunde 660,00 €. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der
    Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264,00 € und für jeden zweiten und weiteren Kampfhund auf 1.320,00 €.

    Hierbei bleiben nach § 6 der Satzung
    über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)der Stadt Rottenburg am Neckar steuerfreie Hunde außer Betracht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rottenburg am Neckar

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en