Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Tübingen
Beschreibung
Hinweise für Tübingen
Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden. Die Hundesteuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und muss innerhalb eines Monats beglichen werden. Für jeden Hund wird auch eine Hundesteuermarke ausgegeben.
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Ansprechpartner
Stadt Tübingen (Stadt Tübingen)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07071 204 0
Fax: 07071 204 41777
Internet
Fachabteilung Steuern (Fachabteilung Steuern)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 07071 204 41555
E-Mail: steuerabteilung@tuebingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tübingen
Bitte füllen Sie das verlinkte Formular Antrag Anmeldung einer Hundehaltung aus (ausfüllen und im Online-Prozess hochladen).
Voraussetzungen
Hinweise für Tübingen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Tübingen
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern)in Verbindung mit der Satzung der Universitätsstadt Tübingen Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer
Verfahrensablauf
Hinweise für Tübingen
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das hier verlinkte Formular "Abmeldung einer Hundehaltung" und ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat (ausfüllen und im Online-Prozess hochladen) verwenden.
Diese Formulare sind auch beim Bürgeramt, den Geschäfts- und Verwaltungsstellen der Ortsteile und der Fachabteilung Steuern verfügbar.
Fristen
Hinweise für Tübingen
Ein über drei Monate alter Hund muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden.
Kosten
Hinweise für Tübingen
- 144 Euro jährliche Steuer für jeden Hund, bei kürzerer Dauer anteilsmäßig
- 2,50 Euro Ersatzmarke bei Verlust
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tübingen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg