Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Tübingen

    Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden. Die Hundesteuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und muss innerhalb eines Monats beglichen werden. Für jeden Hund wird auch eine Hundesteuermarke ausgegeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Tübingen

    Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden. Die Hundesteuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und muss innerhalb eines Monats beglichen werden. Für jeden Hund wird auch eine Hundesteuermarke ausgegeben.

     

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Tübingen (Stadt Tübingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmiedtorstraße 4

    Postfach 25 40

    72070 Tübingen

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    72070 Tübingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07071 204 0

    Fax: 07071 204 41777

    Internet

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    Fachabteilung Steuern (Fachabteilung Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wienergäßle 1

    72070 Tübingen

    Hausanschrift

    Schmiedtorstraße 4

    Postfach 25 40

    72070 Tübingen

    Kontakt

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tübingen

    Bitte füllen Sie das verlinkte Formular Antrag Anmeldung einer Hundehaltung aus (ausfüllen und im Online-Prozess hochladen).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tübingen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tübingen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tübingen

    Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das hier verlinkte Formular "Abmeldung einer Hundehaltung" und ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat (ausfüllen und im Online-Prozess hochladen) verwenden.

    Diese Formulare sind auch beim Bürgeramt, den Geschäfts- und Verwaltungsstellen der Ortsteile und der Fachabteilung Steuern verfügbar.

    Fristen

    Hinweise für Tübingen

    Ein über drei Monate alter Hund muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Tübingen

    • 144 Euro jährliche Steuer für jeden Hund, bei kürzerer Dauer anteilsmäßig
    • 2,50 Euro Ersatzmarke bei Verlust

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tübingen

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en