Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Kusterdingen
Beschreibung
Hinweise für Kusterdingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Online-Dienst
Hund anmelden
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: rathaus@kusterdingen.de
Telefon Festnetz: 07071 1308 0
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kusterdingen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Kusterdingen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kusterdingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Kusterdingen
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Kusterdingen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Kusterdingen
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 108,00 €.
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich die Steuer auf 216,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kusterdingen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg