Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Kirchentellinsfurt

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kirchentellinsfurt

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Erteilung Sepa Lastschriftmandat

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    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Finanzen (Fachbereich Finanzen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 55

    72136 Kirchentellinsfurt

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    72138 Kirchentellinsfurt

    Kontakt

    E-Mail: info@kirchentellinsfurt.de

    Telefon Festnetz: +49 7121 90050

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kirchentellinsfurt

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kirchentellinsfurt

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kirchentellinsfurt

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kirchentellinsfurt

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Kirchentellinsfurt

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Kirchentellinsfurt

    Für den ersten Hund: 96,00 € Für jeden weiteren Hund: 192,00 € Für den ersten Kampfhund: 270,00 € Für jeden weiteren Kampfhund: 540,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kirchentellinsfurt

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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