Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Hayingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hayingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt (Steueramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 1

    72534 Hayingen

    Lieferanschrift

    Marktstraße 1

    72534 Hayingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7386 9777 27

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hayingen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hayingen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hayingen

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hayingen

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Hayingen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hayingen

    2-4 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Hayingen

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für

    • den ersten Hund 120,00 Euro
    • jeden weiteren Hund 240,00 Euro

    Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden, Signalhunden und Rettungshunden ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details. Diese können Sie der aktuellen Satzung zur Hundesteuer auf der Homepage der Stadt Hayingen einsehen.

     

    Gerne können Sie hierzu auch ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hayingen

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en