Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Dachsberg (Südschwarzwald)
Beschreibung
Hinweise für Dachsberg (Südschwarzwald)
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Steueramt (Steueramt)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
E-Mail: gemeinde@dachsberg.de
Telefon Festnetz: 07672 9905 0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dachsberg (Südschwarzwald)
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Dachsberg (Südschwarzwald)
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dachsberg (Südschwarzwald)
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Dachsberg (Südschwarzwald)
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Dachsberg (Südschwarzwald)
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Dachsberg (Südschwarzwald)
Erster Hund 72,00 €
Weitere Hunde je. 144,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dachsberg (Südschwarzwald)
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg