Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Stühlingen
Beschreibung
Hinweise für Stühlingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Stühlingen (Stadt Stühlingen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Do 08:00 - 12:00 oder nach telefonischer Vereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stühlingen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Stühlingen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stühlingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Stühlingen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 81,-- Euro. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.
Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 162,-- Euro. Hierbei bleiben nach § 6 steuerfreie Hunde außer Betracht.
Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt 243,-- Euro. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stühlingen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg