Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Stühlingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stühlingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechnungsamt (Rechnungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 9

    79780 Stühlingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7744 53240

    Fax: +49 7744 53222

    E-Mail: rechnungsamt@stuehlingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Stadt Stühlingen (Stadt Stühlingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 9

    79780 Stühlingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Di 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Mi 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Do 08:00 - 12:00 oder nach telefonischer Vereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Fr 08:00 - 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7744 5320

    Fax: +49 7744 53222

    E-Mail: stadtverwaltung@stuehlingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stühlingen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stühlingen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stühlingen

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stühlingen

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Stühlingen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Stühlingen

    Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 81,-- Euro. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

    Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 162,-- Euro. Hierbei bleiben nach § 6 steuerfreie Hunde außer Betracht.

    Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt 243,-- Euro. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stühlingen

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en