Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Rheinfelden (Baden)

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheinfelden (Baden)

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtkämmerei (Stadtkämmerei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 2

    79618 Rheinfelden (Baden)

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07623 / 95 - 0

    Fax: 07623 / 95 - 220

    E-Mail: postfach.kaemmerei@rheinfelden-baden.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheinfelden (Baden)

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheinfelden (Baden)

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheinfelden (Baden)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheinfelden (Baden)

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Rheinfelden (Baden)

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Rheinfelden (Baden)

      Die Steuer beträgt im Jahr   für den ersten Hund 108 Euro für den zweiten u. jeden weiteren Hund 216 Euro Kampfhund ohne Wesensprüfung 600 Euro jeder weitere Kampfhund ohne Wesensprüfung 1.000 Euro Zwingersteuer (bis 5 Hunde) 216 Euro Zwingersteuer (bis zu 5 weiteren Hunden) 216 Euro         Hundesteuer- Ersatzmarke 5 Euro    



    Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheinfelden (Baden)

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en