Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Steinen
Beschreibung
Hinweise für Steinen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Steinen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Steinen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Steinen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Steinen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Steinen
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. Hält ein Hundhalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Absatz 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf je 192,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 der die Verhaltens- und Wesenheitsprüfung nicht bestanden hat, beträgt der Steuersatz abweichend 600 €. Weitere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Steinen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg