Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Frittlingen
Beschreibung
Hinweise für Frittlingen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Fachbereich Steuern/ Beiträge/ Liegenschaften (Fachbereich Steuern/ Beiträge/ Liegenschaften)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 54
78543 Spaichingen
Kontakt
De-Mail: info@spaichingen.de-mail.de
E-Mail: steueramt@spaichingen.de
Telefon Festnetz: 07424 9571 1303
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07426 962461
E-Mail: Michaela.Leibold@Frittlingen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Frittlingen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Frittlingen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Frittlingen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Frittlingen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Der Jahresbetrag für einen Hund beträgt: 95,00 €
Der Jahresbetrag für einen Kampfhund beträgt: 400,00 €
Weitere Informationen finden Sie in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Frittlingen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frittlingen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg