Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

    ID: L100022_fbf2fbf53be35549d6d9ed3f2e8ba41126cb1b9b338280419fa558b579249fad

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dürbheim (Gemeinde Dürbheim)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Probststr. 2

    78589 Dürbheim

    Hausanschrift

    Probststr. 2

    78589 Dürbheim

    Hausanschrift

    In Breiten 5

    78589 Dürbheim

    Kontakt

    E-Mail: info@duerbheim.de

    Fax: 07424/95825-22

    Telefon Festnetz: 07424/95825-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fachbereich Steuern/ Beiträge/ Liegenschaften (Fachbereich Steuern/ Beiträge/ Liegenschaften)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 19

    78549 Spaichingen

    Postfachadresse

    Postfach 11 54

    78543 Spaichingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 08:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    De-Mail: info@spaichingen.de-mail.de

    E-Mail: steueramt@spaichingen.de

    Telefon Festnetz: 07424 9571 1303

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en