• Balgheim (Landkreis Tuttlingen, Baden-Württemberg)
Hundesteuer Anmeldung

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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Ansprechpartner

Gemeinde Balgheim (Gemeinde Balgheim)

Adresse

Hausanschrift

Marienplatz 3

78582 Balgheim

Lieferanschrift

Marienplatz 3

78582 Balgheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 07424/940009-0

Fax: 07424/940009-40

E-Mail: info@balgheim.de

Internet

Sprachversion

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Fachbereich Steuern/ Beiträge/ Liegenschaften (Fachbereich Steuern/ Beiträge/ Liegenschaften)

Adresse

Hausanschrift

Marktplatz 19

78549 Spaichingen

Postfachadresse

Postfach 11 54

78543 Spaichingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr Servicezeit (Bürgerbüro) Mo 08:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:30 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr

Kontakt

De-Mail: info@spaichingen.de-mail.de

E-Mail: steueramt@spaichingen.de

Telefon Festnetz: 07424 9571 1303

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Handlungsgrundlage(n)

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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