Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Donaueschingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Donaueschingen

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Donaueschingen (Stadt Donaueschingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    78166 Donaueschingen

    Postfachadresse

    Postfach 1540

    78156 Donaueschingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Servicezeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0771 857 0

    Fax: 0771 857 107

    E-Mail: stadt@donaueschingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Steuern und Abgaben (Steuern und Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Villinger Straße 37

    78166 Donaueschingen

    Postfachadresse

    Postfach 1540

    78156 Donaueschingen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr Servicezeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do geschlossen Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0771 857 132

    E-Mail: finanzen@donaueschingen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Donaueschingen

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Donaueschingen

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Donaueschingen

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Donaueschingen

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Donaueschingen

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Donaueschingen

    • Für den ersten Hund: 108,00 €
    • Für jeden weiteren Hund: 216,00 €
    • Für den ersten Kampfhund: 600,00 €
    • Für jeden weiteren Kampfhund 1.200,00 €

    Weitere Informationen finden Sie unter: Hundesteuersatzung der Stadt Donaueschingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Donaueschingen

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en