Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Bad Dürrheim
Beschreibung
Hinweise für Bad Dürrheim
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
4.4 Steuerstelle (4.4 Steuerstelle)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 65
78068 Bad Dürrheim
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:45 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07726 666 750
E-Mail: steuerstelle@bad-duerrheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Dürrheim
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Dürrheim
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Dürrheim
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
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Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
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Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Bad Dürrheim
Für jeden Hund 132,00 €.
Für jeden Kampfhund 600,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Dürrheim
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg