Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Rottweil
Beschreibung
Hinweise für Rottweil
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Abteilung 1.4 - Kämmerei (Abteilung 1.4 - Kämmerei)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0741 494271
E-Mail: kaemmerei@rottweil.de
Stadt Rottweil (Stadt Rottweil)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 17 53
78617 Rottweil
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rottweil
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Rottweil
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rottweil
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Rottweil
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Rottweil
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
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Erster Hund: 132,00 €/Jahr
Zweiter und jeder weitere Hund: 264,00 €/Jahr
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rottweil
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg