Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Rottweil

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rottweil

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienste

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 1.4 - Kämmerei (Abteilung 1.4 - Kämmerei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bruderschaftsgasse 4

    78628 Rottweil

    Lieferanschrift

    Bruderschaftsgasse 4

    78628 Rottweil

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0741 494271

    E-Mail: kaemmerei@rottweil.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Rottweil (Stadt Rottweil)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 23

    78628 Rottweil

    Postfachadresse

    Postfach 17 53

    78617 Rottweil

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 Uhr Di 08:30 - 11:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0741 494 0

    Fax: 0741 494 355

    E-Mail: stadt@rottweil.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rottweil

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rottweil

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rottweil

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rottweil

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Rottweil

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für Rottweil

    Erster Hund: 132,00 €/Jahr

    Zweiter und jeder weitere Hund: 264,00 €/Jahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rottweil

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en