Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Dunningen
Beschreibung
Hinweise für Dunningen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Gemeinde Dunningen (Gemeinde Dunningen)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Steueramt (Steueramt)
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Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dunningen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Dunningen
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dunningen
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für Dunningen
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Dunningen
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für Dunningen
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 96,00 €. Für das Halten eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 800,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entspre-chenden Bruchteil der Jahressteuer.
Die Gebühren richten sich nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Dunningen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dunningen
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg