Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für Offenburg

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Offenburg

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Offenburg (Stadt Offenburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 90

    77652 Offenburg

    Hausanschrift

    Hauptstraße 75-77

    77652 Offenburg

    Postfachadresse

    Postfach 24 50

    77614 Offenburg

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    77654 Offenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0781 82-0 (Telefonzentrale)

    Fax: 0781 82-7515 (zentraler Faxeingang)

    E-Mail: rathaus@offenburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    Hundesteuer (Hundesteuer)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Am Marktplatz 5

    77652 Offenburg

    Kontakt

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Offenburg

    Steuerermäßigung / - befreiung:
    Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Offenburg nachlesen.

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Offenburg

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Offenburg

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für Offenburg

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Offenburg

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en