Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für Offenburg
Beschreibung
Hinweise für Offenburg
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Stadt Offenburg (Stadt Offenburg)
Adresse
Hausanschrift
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Postfachadresse
Postfach 24 50
77614 Offenburg
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0781 82-0 (Telefonzentrale)
Fax: 0781 82-7515 (zentraler Faxeingang)
E-Mail: rathaus@offenburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Offenburg
Steuerermäßigung / - befreiung:
Die möglichen Gründe und erforderlichen Nachweise für Steuerermäßigungen / -befreiungen können Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Offenburg nachlesen.
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für Offenburg
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Offenburg
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für Offenburg
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Offenburg
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg