Hundesteuer - Hund anmelden
Hinweise für St. Peter
Beschreibung
Hinweise für St. Peter
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Ansprechpartner
Gemeinde St. Peter (Gemeinde St. Peter)
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Wir empfehlen Terminvereinbarungen, um Wartezeiten zu vermeiden und ggfs. die Dienstleistung vorbereiten zu können. Wir bitten um Verständnis, dass bei starkem Andrang Besucher mit Termin Vorrang haben.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeindekasse (Gemeindekasse)
Adresse
Hausanschrift
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Allgemeine Öffnungszeit (Wir empfehlen Terminvereinbarungen, um Wartezeiten zu vermeiden und ggfs. die Dienstleistung vorbereiten zu können. Wir bitten um Verständnis, dass bei starkem Andrang Besucher mit Termin Vorrang haben.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für St. Peter
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Hinweise für St. Peter
Sie halten einen Hund.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für St. Peter
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Hinweise für St. Peter
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Fristen
Hinweise für St. Peter
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Hinweise für St. Peter
Die Hundesteuer beträgt im Regelfall 100,- €/Jahr; bei Haltung mehrerer Hunde beträgt die Steuer für den zweiten und jeden weiteren Hund 200,- €/Jahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für St. Peter
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg