Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Hinweise für St. Peter

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für St. Peter

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    Online-Dienst

    Hund anmelden

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeindekasse (Gemeindekasse)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhof 12

    79271 St. Peter

    Lieferanschrift

    Klosterhof 12

    79271 St. Peter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07660/9102-16

    Fax: 07660 9102 44

    E-Mail: gemeindekasse@st-peter.eu

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für St. Peter

    eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für St. Peter

    Sie halten einen Hund.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für St. Peter

    § 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Hinweise für St. Peter

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Fristen

    Hinweise für St. Peter

    Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

    • seit dem Sie einen Hund halten oder
    • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

    Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

    Kosten

    Hinweise für St. Peter

    Die Hundesteuer beträgt im Regelfall 100,- €/Jahr; bei Haltung mehrerer Hunde beträgt die Steuer für den zweiten und jeden weiteren Hund 200,- €/Jahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für St. Peter

    Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en